Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiger GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Schweiger Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doris Schweiger,
Gewerbegebiet Süd 5-10, 85126 Münchsmünster

+ + + Geschäftsfeld + + +

Tankstelle und Waschanlage


I. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiger GmbH & Co. KG und ihren Kunden hinsichtlich der Benutzung ihrer Tankstelle und Versorgung mit angebotenen Kraftstoffen sowie der Benutzung ihrer Waschanlage.
(2) Die hier niedergelegten Geschäftsbedingungen sind abschließend und gelten ausschließlich. Insbesondere abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
(3) Mit Betreten bzw. Befahren des Tankstellengeländes und insbesondere der Benutzung der Tankanlage erkennt der Kunde die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

II. Rundmarkentransponder und Vertragsschluss, Kündigung
(1) Die Tankanlage wird über einen Rundmarkentransponder zur Benutzung durch den Kunden freigeschaltet.
(2) Dieser Rundmarkentransponder wird dem Kunden auf Antrag und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen ausgehändigt. Der Rundmarkentransponder bleibt in unserem Eigentum und ist vom Kunden nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Mit dem Rundmarkentransponder kann sich der Kunde an der Tankanlage autorisieren und die Zapfanlage freischalten und diese während der Betriebszeiten benutzen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass der ausgehändigte Rundmarkentransponder ordnungsgemäß verwahrt und gegen unbefugte Benutzung geschützt wird.
(4) Über unsere EDV-Systeme werden die mit dem Rundmarkentransponder durchgeführten Tankvorgänge des Kunden (insbesondere Datum und Uhrzeit des Tankvorgangs, Kraftstoffart und beim Tankvorgang gültiger Preis, getankte Kraftstoffmenge, Kundennummer) erfasst und zur Abrechnung verwendet.
(5) Der Verlust des Rundmarkentransponders ist uns unverzüglich anzuzeigen, damit dieser gegen missbräuchliche Verwendung gesperrt werden kann. Der Verlust des Rundmarkentransponders kann nur während unserer üblichen Geschäftszeiten angezeigt werden und hat vorab telefonisch zu erfolgen. Eine Haftung durch uns für Missbrauch des Rundmarkentransponders bei Verlust oder Diebstahl ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für jeden durch unbefugte Nutzung des Rundmarkentransponders entstandenen Schaden haftet der Kunde uns gegenüber in vollem Umfang, es sei denn, der missbräuchliche Tankvorgang erfolgt zeitlich nach wirksamer Mitteilung des Verlustes des Rundmarkentransponders an uns.
(6) Der Vertrag zur Benutzung der Tankanlage mittels Rundmarkentransponder kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Ende des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, den Rundmarkentransponder an uns herauszugeben. Kündigungen müssen schriftlich oder per Telefax erfolgen.


III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend und gilt in Euro zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Tankvorgänge des Kunden werden gesammelt, an unsere Buchhaltung weitergegeben und einmal monatlich im Rahmen einer Sammelabrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt.
(3) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig und ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto zu überweisen.

IV. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir ermöglichen dem Kunden durch die Benutzung des Rundmarkentransponders den bargeldlosen Wareneinkauf.
(2) Die durch uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
(4) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, diese Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn die Sicherung der Kaufpreisforderung gefährdet ist. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung oder Vermischung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 10%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

V. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug kommt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Daneben ist die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden vorbehalten.
(2) Sofern der Kunde auch nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine Zahlung auf den Rechnungsbetrag leistet, so sind wir zu Sperrung des Rundmarkentransponders des Kunden und Geltendmachung des entstandenen Schadens berechtigt.
(3) Ein gesperrter Rundmarkentransponder ist nach Aufforderung unverzüglich an uns herauszugeben.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, oder wenn es sich bei den Gegenforderungen um Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten handelt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Besondere Vertragspflichten
Folgende Sicherheits- und Verhaltenspflichten sind vom Kunden auf dem Tankstellengelände einzuhalten:
(1) Auf dem Tankstellengelände herrscht absolutes Rauchverbot, ebenso ist das Telefonieren mit einem Mobiltelefon verboten.
(2) Während der Betankung muss der Motor des Fahrzeuges abgestellt werden.
(3) Den Anordnungen unseres Personals ist Folge zu leisten und die aushängenden Bedienungshinweise sind zu beachten.
(4) Beschädigungen, die durch unsachgemäße Benutzung der Tankanlage entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.

VII. Gewährleistungs- und Haftungsregelungen
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für ihn für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für ihn immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 445 a, 445 b BGB bleibt unberührt.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Haftungsbegrenzung:
1. Wir haften dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Nummer 4. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unter wesentlichen Vertragspflichten werden solche Pflichten verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht bzw. wesentliche Vertragspflicht). In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Nummer 4. ausgeschlossen.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den in diesen AGB vor- und nachstehendend geregelten Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

Haftungsausschluss:
Eine Haftung durch uns ist insbesondere für Schäden ausgeschlossen, die durch die Betankung mit einer für das Fahrzeug des Kunden nicht freigegeben oder nicht geeigneten Kraftstoffsorte entstehen. Der Kunde hat sich insoweit selbst zu informieren und zu versichern, dass die zur Betankung angebotenen Kraftstoffsorten für sein Fahrzeug geeignet und freigegeben sind und er sein Fahrzeug mit der richtigen Kraftstoffsorte betankt. Weiterhin haften wir nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Rundmarkentransponders entstehen, z. B. nach deren Verlust oder Diebstahl.


Sonderbestimmungen für die Waschanlage:
(1) Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden können, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren. Die Waschanlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Kraftwagen (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden.
(2) Atypische/entfernte Folgeschäden (z.B. Ansprüche wegen entgangenen Gewinns, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall) wegen Beschädigung des Fahrzeugs werden nicht ersetzt, es sei denn, dass der Waschanlagenunternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(3) Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden bleiben ausgeschlossen, es sei denn, dass uns eine Haftung aus grobem Verschulden oder Vorsatz trifft.
(4) Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht unverzüglich mitteilt, es sei denn, die Verzögerung der Mitteilung beruht nur auf leichter Fahrlässigkeit.

VIII. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regelungen.

IX. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personen- und einkaufsbezogenen Daten durch uns verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.

X. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist ggü. Unternehmern Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ist der Kunde Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

XI. Form von Erklärungen, salvatorische Klausel
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Den Vertragsparteien ist es bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Stand: 02/2019